In der DTFB Mitgliederversammlung vom 04.10.2009 wurden neben der Einführung einer Frauen-Bundesliga für das Jahr 2010 die Teilnahmekriterien an der DTFB-Bundesliga gegen die Delegiertenstimmen des BTFV, des NTFV und des BWTFV wie folgt geändert:
2.2.1.3.4 Spielerlaubnis und Spielerpass(1) Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers für eine Bundesliga-Mannschaft ist, dass dieser als aktives Mitglied eines Vereins von einem Landesverband beim DTFB gemeldet ist. Der Verein der Bundesliga-Mannschaft und der, zu dem der Spieler vom Landesverband gemeldet wurde, müssen nicht übereinstimmen. Während der laufenden Bundesliga-Saison kann ein Spieler nur für eine Bundesliga-Mannschaft gemeldet werden, d.h. ein Wechsel ist während der laufenden Bundesliga-Saison nicht möglich.
(2) Die Meldung einer Bundesliga-Mannschaft muss bis zum 31. Januar der zugehörigen Bundesliga-Saison schriftlich an den Bundesligawart und in Kopie an den Schatzmeister des DTFB gesendet werden. Nachmeldungen sind möglich und müssen den genannten Vorstandsmitgliedern spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Spieltermin schriftlich vorgelegt werden. Für jeden nachgemeldeten Spieler wird der meldende Verein mit einer in der Gebührenordnung geregelten Bearbeitungsgebühr belegt, die binnen 14 Tagen entrichtet werden muss.
Im Ergebnis bedeutet das, dass eine Bundesligamannschaft völlig autark von der im Landesligaspielbetrieb teilnehmenden Mannschaft ist. z.B. könnte ein Hans Huber auf Landesverbandsebene für den KSC Kulmbach spielen, auf Bundesligaebene aber für Happy Billard München oder für Wild Card Wiesbaden spielen. Das heißt, dass jedes Bayerische Team das an der Bundesliga teilnimmt, sich für die Bundesligaspieltage mit irgendwelchen Spielern aus der DTFB Dantenbank die in der betreffenden Saison bei keiner Bundesligamannschaft gemeldet sind, verstärken könnte.






