Einladung zur Mitgliederversammlung 2009

vorstandschaft_btfv

Am 14. November 2009 um 13:00 Uhr lädt die Vorstandschaft des BTFV e.V. seine Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in Herrmans Bürgerstuben, Augsburger Str.69a, 93051 Regensburg ein. Neben den Neuwahlen zur Vorstandschaft, werden auch zwei Kassenprüfer und das Schiedsgericht neu gewählt. Desweiteren werden verschiedene Satzungsänderungen beantragt.

Gegenwärtig ist es immer noch so, dass jede im Ligabetrieb gemeldete Mannschaft mit einer Stimme stimmberechtigt ist. Sollten einige Mannschaften nicht an der JHV teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich mit einer vom Vereinsvorsitzenden bzw. Mannschaftskapitän original unterschriebenen formlosen Vertetungsvollmacht vertreten zu lassen. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass es in Bayern noch Personen gibt denen etwas am BTFV, dessen Ligabetrieb und seinen sonstigen Aktivitäten liegt. Die Konsequenzen von nicht zu besetzenden Vorstandsämtern wurden ja bereits im Forum diskutiert.

Für die aktuelle Tagesordnung bitte auf weiter klicken:

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Annahme der Tagesordnung

3. Geschäftsbericht des Präsidenten

4. Rechnungsbericht des Schatzmeisters

5. Aussprache zu den Berichten

6. Entlastung der Vorstandschaft

7. Bestellung Wahlleiter

8. Neuwahl des Schiedsgerichts

9. Neuwahl der Rechnungsprüfer


10. Neuwahl der Vorstandschaft - Ligakoordinatoren Nord bzw. Süd - Pressewart
- Schriftführer (Homepageadministrator)
- Sportwart
- Jugendwart
- Schatzmeister
- Vizepräsident
- Präsident

11. Antrag auf Änderung der Satzung

  § 6 Mitgliedschaft

 

            2) Mitglieder können werden:

           a)Tischfussballvereinigungen, die am Liga-betrieb des BTFV e.V. teilnehmen, ihren Sitz in Bayern haben und in das Vereinsregister eingetragen sind.

           b)Tischfussballvereinigungen, die am Liga-betrieb des BTFV e.V. teilnehmen unabhängig einer vereinsrechtlichen Eintragung und ihren Sitz in Bayern haben.

           c) Tischfussballvereinigungen oder Abteilungen die an keinem Ligabetrieb teilnehmen und ihren Sitz in Bayern haben. (eingereicht Thomas Przesdzink)

 

§ 7 Rechte und Pflichten

            3) Alle ordentlichen Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt. Jedes ordentliche Mitglied ist in der Mitgliederversammlung mit je einer Stimme stimmberechtigt. Die Stimmrechtsübertragung ist zulässig. Das Stimmrecht eines Delegierten kann einem anderen stimmberechtigten Delegierten für jeweils eine Mitgliederversammlung übertragen werden, wobei es in jedem Fall einer rechtsverbindlichen Vollmacht bedarf. Die rechtsverbindliche Vollmacht ist vor Beginn der Mitgliederversammlung bei der Anwesenheitskontrolle zur Weitergabe an den Versammlungsleiter im Original auszuhändigen. Die von den einzelnen Mitgliedern entsandten Delegierten zur Mitgliederversammlung des BTFV e. V. müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

                        3a) Die Feststellung der Anzahl der Delegierten richtet sich nach der

                        Stärkemeldung an Mannschaften aus den einzelnen Tischfussballvereinigungen.

                         

                        Hierzu ist folgender Schlüssel anzuwenden:

 

- bis zu 2 Mannschaften 1 Delegierter

- bis zu 4 Mannschaften 2 Delegierte

-  ab  5  Mannschaften  3  Delegierte    (eingereicht Thomas Przesdzink)

§ 10 Der Vorstand

            1) Dem Präsidium gehören an:

            a) Präsident

            b) Vizepräsident

            c) Schatzmeister

            d) Sportwart

            e) Schriftführer

            f) Pressesprecher

            g) Jugendwart

        h) Ligakoordinator Nord

         i) Ligakoordinator Süd

             

            2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister, und der Sportwart, wobei jeder alleine vertretungs- und zeichnungsberechtigt ist. (eingereicht Thomas Przesdzink)

 

 

 

§ 11 Die Mitgliederversammlung

 

3) Die Mitgliederversammlung soll einmal in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres zusammentreten, zusätzlich, wenn der Vorstand es für erforderlich hält, oder es 1/5 der Mitglieder schriftlich beantragt. (eingereicht Thomas Przesdzink)

 

 

 

§ 15 Schiedsgericht

1) Das Schiedsgericht regelt Streitigkeiten im Liga- und Turnierspielbetrieb des BTFV e.V. wenn sich der Sportwart und der betroffene Ligakoordinator nicht einig werden. Außerdem verhängt er gegebenenfalls erforderliche. (eingereicht Thomas Artinger)

 

 

2) Das Schiedsgericht besteht aus dem Sportwart (§10 Abs.1d), sowie je 2 Beisitzern aus dem Ligabetrieb Süd und Nord.

 

(eingereicht Thomas Przesdzink)

 

 


12. Anträge zur Versammlung

Außendarstellung BTFV:
- Einführung neues BTFV – Logo (eingereicht von Heinz Kiessling)


Änderung der Gebührenordnung

-Vereinheitlichung der Strafe bei Nichtantreten für den gesamten BTFV (Strafen sollen zwischen BTFV und von der vom Nichtantreten betroffenen Mannschaft aufgeteilt werden) Heinz Kiessling

- Erhöhung und Vereinheitlichung der Strafe für Nichtantreten auf 50,-€ (fristgerecht) und 100,-(verspätet) Thomas Artinger

- Ordnungsstrafe für Ausstieg von mannschaften aus dem Ligabetrieb des BTFV (thomas Artinger)


Änderung der Spielordnung:
- Zulassung ITSF-Ball von Leonhart für den Ligabetrieb (eingereicht von Johannes Müller)

-Sofern ein Spieler einen Spieltag ohne Trikot antritt, ist er von
vornherein nicht spielberechtigt (Ausnahme, siehe neu gemeldete Spieler).
Sollte die gegnerische Mannschaft den Spieler ohne Trikot jedoch
ausnahmsweise zum Spiel zulassen (dies muss vor Spielaufnahme
schriftlich auf dem Spielbericht bestätigt werden), so ist das erzielte
Spielergebnis dieses Spielers gültig.
Neu gemeldete Spieler haben eine Kulanz-Frist von 10 Tagen
ab offizieller Anmeldung um sich eine Trikot zu besorgen.
Bei Spieltagen, die vor Ablauf dieser 10-Tages-Frist gespielt werden,
bedarf es insofern keines Trikots dieser Spieler (eingereicht Tina Huber).

- Definition eines Trikots (eingereicht von Thomas Schießl)

-Ausweichtermine können nur an Wochenenden vorgegeben werden (Thomas Przesdzink)

- Jeder Verein des BTFV muss einen Jugendbeauftragten benennen, der den Jugendwart bei Bedarf und und Lokalen Projekten unterstützt.(eingereicht Simon Bauer)
- Jeder Verein muss einen Schiedsrichter zu einer vom BTFV angebotenen Schiedsrichterschulung entsenden. (eingereicht Thomas Przesdzink)

-"Das Heimteam übernimmt das Münzen der zu bespielenden Tische" (Florian Heuschmid)


- Jedes Nichtantreten wird zusätzlich zu den Ordnungsstrafen mit 3 Punkte Abzug bestraft (Thomas Artinger)

 

- Einlegen von Protest gem. 6.9. Spielordnung (Thomas Artinger

- Entscheidungssatz sollte auf zwei Tore Unterschied bis maximal zum 8 Tor (wie auf WCS) gespielt werden.

 

13. Diskussion

 

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